Bei einer Liquidation einer Schweizer GmbH oder AG ist ein strukturierter Rechtsprozess nötig um die Einhaltung der Schweizer Vorschriften zu gewährleisten.
Folgend ist ein aktualisierter und optimierter Leitfaden für das Jahr 2025:
- Einleitung
Gesellschafterbeschluss
- Verabschiedung eines notariell beglaubigten Beschlusses zur Auflösung der Gesellschaft in der Hauptversammlung.
- Eintragung des Beschlusses ins Schweizer Handelsregister.
Benennung eines Liquidators
- Benennung eines Liquidators der im Handelsregister eingetragen wird zur Überwachung des Verfahrens.
Benachrichtigung der Behörden
· Information der Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen erfüllt sind.
- Liquidationsprozess
Verwertung von Vermögenswerten und Schuldenbereinigung
- Verkauf von Unternehmensvermögen und Begleichung von Verbindlichkeiten.
- Benachrichtigung der Gläubiger über das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB).
Arbeitnehmerangelegenheiten
- Kündigung von Verträgen gemäss Schweizer Arbeitsrecht und Begleichung ausstehender Zahlungen.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
· Abgabe der endgültigen Steuererklärung und Einholung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Vermögensverteilung
· Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gesellschafter gemäss den Gesellschaftsstatuten und dem Schweizer Recht.
- Letzte Schritte
Abschlussprüfung
· Durchführung einer Prüfung zur Bestätigung der Zahlungsfähigkeit und der Einhaltung der Vorschriften.
Abmeldung
· Einreichung eines Abmeldeantrags mit den entsprechenden Belegen, einschliesslich des Liquidatorberichts und der Steuerbescheinigung.· Nach der Genehmigung wird eine Auflösungsanzeige im SHAB veröffentlicht. Wichtige Neuerungen für 2025
Schuldenbetreibungs- und Konkursgesetz
· Die Änderungen priorisieren nun die Einziehung öffentlicher Schulden und beschleunigen die Liquidation nicht konformer Unternehmen.
Compliance im Gesellschaftsrecht
· Sicherstellung, dass die Satzung dem neuen Gesellschaftsrecht mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 entspricht.